
Der Fall des deutschen Schauspielers Christian Ulmen, dessen Ex-Frau Collien Fernandes ihm vorwirft, Deepfake-Pornobilder von ihr erstellt und verbreitet haben soll, hat international für Aufsehen gesorgt. Aber wie sieht die Rechtslage in Österreich aus, wenn man Opfer von Deepfakes wird? Opferanwältin Patricia Hofmann erklärt im Gespräch mit Georg Renner, welche Straftatbestände heute schon greifen – von Cybermobbing über Nötigung bis zum neuen Cyberflashing-Paragrafen –, wo das Strafrecht aber noch empfindliche Lücken hat. Denn wer im stillen Kämmerlein sexualisierte Deepfakes herstellt, ohne sie zu verbreiten, ist derzeit nicht strafbar. Hofmann plädiert für einen eigenen Auffangtatbestand, der schon die Herstellung unter Strafe stellt. Außerdem: Was man als Betroffene konkret tun sollte – von der Beweissicherung über Opferschutzeinrichtungen bis zur Anzeige –, warum die Täterausforschung im Netz so schwierig ist und was sich politisch ändern müsste.
Patricia Hofmanns Blog im "Standard": https://www.derstandard.at/recht/blog-mit-recht-gegen-gewalt
Online-Beweissicherung: https://www.netzbeweis.com/
Gewaltschutzzentrum Österreich: https://www.gewaltschutzzentrum.at/
Die Möwe-Kinderschutzzentren: https://die-moewe.at/
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